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SG Chemnitz, 23.05.2013 - S 2 AS 4947/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- SG Dresden, 27.08.2013 - S 49 AS 2681/12
Vorläufigkeit von die Energiekosten für den Betrieb einer Wasser- und …
Soweit es den Erwerbstätigenzusatzfreibetrag nach § 11b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB II anbelangt, bedeutet dies, dass der höhere Freibetrag wie auch im Fall des Zusammentreffens von Erwerbseinkommen mit Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit (siehe hierzu SG Dresden, Urteil vom 11. Juni 2013 - S 49 AS 22/12 -, juris; SG Chemnitz, Urteil vom 23. Mai 2013 - S 2 AS 4947/12 -, juris) lediglich für Einkommen eingreift, das den nach Absatz 2 im Einzelfall maßgeblichen Erwerbstätigengrundfreibetrag übersteigt. - SG Chemnitz, 25.04.2017 - S 35 AS 4409/16
Gesonderte Bereinigung bei gleichzeitiger Erzielung privilegierten Einkommens und …
Somit ist es unerheblich, dass die Versicherungspauschale bereits im Grundfreibetrag für die Aufwandsentschädigung enthalten war (a.A. SG A.... Urt. v. 23. Mai 2013 - S 2 AS 4947/12 Rn. 29).